Versorgungswirtschaft (VW)
 

Informationszugang des Bieters zur Begründung der vergaberechtlichen Bewertung des eigenen Angebots

Bieter haben nach Abschluss eines Vergabeverfahrens einen Anspruch auf Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots – gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit Urteil vom 17.12.2025 – 10 C 5.24 entschieden.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-04