Versorgungswirtschaft (VW)
 

Systemrelevanz eines Kraftwerks und Vergütung

Leitsätze des Gerichts:

1. Die Systemrelevanzausweisung eines Kraftwerks und eine hieran anschließende Genehmigungsentscheidung der Bundesnetzagentur gemäß § 13b Abs. 5 Satz 4 EnWG sind wiederholt möglich.
2. Die „angemessene Vergütung“ nach § 13c Abs.3 EnWG umfasst keinen (entgangenen) Gewinnanteil und gebietet keine ausnahmslose Kostenerstattung auf Ist-Kosten-Basis. Gleichwohl begegnet die Inanspruchnahme des Kraftwerksbetreibers im System der Netzreserve gemäß § 13b Abs. 5 EnWG keinen verfassungsrechtlichen Bedenken.

– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2025 – VI-3 Kart 507/24 (V) –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.04.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 4 / 2026
Veröffentlicht: 2026-04-03