Leitsätze der Redaktion:
1. Entgegen der in Teilen der Literatur geäußerten Kritik ist der nur hälftige Betriebsausgabenabzug für Aufsichtsratsvergütungen gemäß § 10 Nr. 4 KStG verfassungsgemäß.
2. Obgleich Kritiker darauf verweisen, dass der Gesetzgeber mittlerweile zahlreiche Maßnahmen zur Professionalisierung des Aufsichtsrats getroffen hat (vgl. nur §§ 112, 116, 117 AktG), liegt darin keine derart gravierende Rechtsentwicklung, die eine Neubeurteilung des § 10 Nr. 4 KStG dahingehend erfordern würde, dass von einem hinreichenden Verstoß gegen das Folgerichtigkeitsprinzip und mithin einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG auszugehen wäre.
– FG Nürnberg, Urteil vom 30.09.2025 – 1 K 273/24 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 8 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-08-03 |
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