Änderungen bei der Sozialversicherung ab 2024 und neue Beitragsbemessungsgrenzen
Bei der Sozialversicherung zeigt sich nun endgültig, dass die „Sozialgarantie“, die für mehrere Jahre eine Stabilisierung der Beiträge bei maximal 40 % gesichert hatte, nicht mehr gilt. Nach einem Anteil von 39,95 % im Jahr 2022 (zu Zeiten der Sozialgarantie) und 40,45 % im Jahr 2023 werden die Beiträge im Jahr 2024 bei 40,90 % liegen. Auch in diesem Jahr wird ein Teil des Finanzbedarfs aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
Ihr Zugang zum eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)"
Sie sind bereits Kunde des eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.