Bei der Sozialversicherung zeigt sich nun endgültig, dass die „Sozialgarantie“, die für mehrere Jahre eine Stabilisierung der Beiträge bei maximal 40 % gesichert hatte, nicht mehr gilt. Von einem Anteil von 39,95 % im Jahr 2022 (zu Zeiten der Sozialgarantie) nach 40,45 % (2023) und 40,90 % (2024) wird der Anteil 2025 bei 41,90 % liegen. Auch in diesem Jahr wird ein Teil des Finanzbedarfs aus dem Bundeshaushalt gedeckt werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.02.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-02-03 |
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