Die Europäische Union soll bis zum Jahr 2050 klimaneutral sein. Energie aus erneuerbaren Quellen spielt bei der Reduzierung der Treibhausgasemission eine zentrale Rolle. Mit der Richtlinie (EU) 2023/2413 vom 18.10.2023, besser bekannt als Erneuerbare-Energien-Richtlinie (kurz „RED III“), hat die Europäische Union klare Ziele zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien formuliert. Die Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030 mindestens 42,5 % beträgt. Anlass für die vom Gesetzgeber deutlich forcierte Energiewende gibt nicht allein der Klimawandel. Vielmehr dient der Ausbau der Erneuerbaren Energien auch der Umsetzung des von der EU-Kommission in ihrer Mitteilung vom 18.05.2022 dargelegten „REPowerEU-Plan“, der insbesondere darauf abzielt, die Union deutlich vor 2030 unabhängig von fossilen Brennstoffimporten aus Russland und anderen Drittstaaten zu machen und Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Nach Angaben des statistischen Bundesamtes lag die EU-weite Stromerzeugungskapazität durch Photovoltaik im Jahr 2023 bei 244 Gigawatt (GW). Mit einer Gesamtkapazität von 75 GW bzw. 31 % hatte Deutschland den mit Abstand höchsten Anteil daran. Im Jahr 2024 wurden nach Angaben der Bundesnetzagentur 16,9 GW Solarleistung zugebaut, wodurch die installierte Gesamtleistung auf 100 GW verteilt auf 4,8 Mio. Anlagen erhöht wurde. Mit einer Stromerzeugung von 72,6 Terawattstunden (TWh) wurden im Jahr 2024 knapp 14 % des Bruttostromverbrauchs in Deutschland durch PV abgedeckt – insgesamt erreichte die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien einen Anteil von 53 %.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.12.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-04 |
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