Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Im Rahmen des europäischen Green Deals und der übergeordneten EU-Klimaziele, die eine umfassende Nachhaltigkeitstransformation der Wirtschaft vorantreiben sollen, werden Unternehmen stärker in die Verantwortung für ökologische und soziale Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit genommen. Vor diesem Hintergrund wurde von der EU 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) eingeführt, die die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ersetzt. Ziel der CSRD ist, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen in Unternehmen deutlich zu erhöhen. Die Richtlinie verpflichtet Unternehmen zur Offenlegung umfassender Informationen zu Umwelt-, Sozialund Governance-Aspekten (ESG). Die Umsetzung der Berichtspflicht erfolgt stufenweise in mehreren Einführungsphasen, sogenannten „Wellen“, abhängig von den jeweiligen Schwellenwerten. Für die in dieser Studie betrachteten Stadtwerke ist insbesondere die zweite Welle relevant: Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden, einem Umsatz von über 50 Mio. € und/oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. € gelten als berichtspflichtig, sofern sie kapitalmarktorientiert sind oder bestimmte Rechtsformen erfüllen. Die erste und dritte Welle werden hier nicht näher betrachtet.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.12.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 12 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-12-04 |
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