Leitsatz des Gerichts:
Der Einwirkungsbereich einer Anlage im Sinne der Nr. 2.2 TA Lärm ist auch bei mehr als zwölf auf den Immissionsort einwirkenden Anlagen nicht zu erweitern.
– BVerwG, Urteil vom 23.01.2025 – 7 C 4.24 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-06 |
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