Seit dem 12.09.2025 sind die maßgeblichen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2023/2854 über harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung („Data Act“, im Folgenden: Datenverordnung) in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Ziel der Verordnung ist es, einen fairen, transparenten und innovationsfreundlichen Zugang zu technischen Daten zu gewährleisten (vgl. Erwägungsgrund 5 Datenverordnung). Obwohl die Datenverordnung bereits ab ihrem Geltungsbeginn unmittelbar in sämtlichen Mitgliedstaaten wirkt, obliegt es den Mitgliedstaaten nach Art. 37 ff. Datenverordnung, die nationalen Zuständigkeiten festzulegen, den Rechtsweg bei Verstößen zu bestimmen sowie einen entsprechenden Sanktionsrahmen zu etablieren. Diese nationalen Umsetzungsmaßnahmen wurden mit dem Gesetz zur Anwendung und Durchsetzung der Datenverordnung (Datenverordnung-Anwendungs- und- Durchsetzungs-Gesetz, DADG), das am 29.05.2026 verkündet wurde, normiert.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-04 |
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