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Dokument Das Solarspitzengesetz 2025 – Was sich für Anlagenbetreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert
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Das Solarspitzengesetz 2025 – Was sich für Anlagenbetreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen ändert

  • Carolin Kühn
  • RA Leopold Gottinger

Im Zusammenhang mit dem Erneuerbaren-Energien-Ausbau wurde in der nahen Vergangenheit auch der zunehmende Anstieg von Stunden mit negativen Strompreisen in der Öffentlichkeit diskutiert. Allein für das Jahr 2024 meldete die Bundesnetzagentur 457 Stunden mit negativen Großhandelspreisen. Negative Preise entstehen, wenn die Stromerzeugung größer ist als der entsprechende Verbrauch und können durch eine hohe zeitgleiche Einspeisung von erneuerbaren Energien mit verursacht werden. Mit dem Ziel, temporäre Erzeugungsüberschüsse zu vermeiden und die Netzstabilität zu erhöhen, hat die Politik das „Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen“ (kurz: Solarspitzengesetz) verabschiedet, welches zum 25.02.2025 in Kraft getreten ist. Im Folgenden wird ein Überblick über die neuen Regelungen gegeben und auf die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Implikationen des Solarspitzengesetzes für Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen eingegangen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 5 / 2025
Veröffentlicht: 2025-05-06

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