Unter dem Datum des 12.04.2024 wurde ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht zur Stellungnahme vorgelegt. Trotz einer kurzen Frist haben zahlreiche Verbände von der Möglichkeit der Stellungnahme Gebrauch gemacht. Zwischenzeitlich existiert ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.05.2024. Der Entwurf durchläuft nunmehr das normale Gesetzgebungsverfahren. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung enthalt einige Änderungen gegenüber dem Referentenentwurf. Die Neuregelungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten. Der Entwurf enthalt neben Regelungen zur Elektromobilität und zu Stromspeichern Anpassungen an die Änderungen im EU-Beihilferecht. Zudem enthalt er neben Änderungen im Bereich der Stromerzeugung auch neue Aufzeichnungs- und Anzeigepflichten für Versorger. Grund genug, sich diesen Entwurf aus Versorgersicht einmal näher anzuschauen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2024.08.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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