Derzeit läuft das Gesetzgebungsverfahren zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Gesetz zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht. Unter dem Datum des 24.07.2024 wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zwischenzeitlich an die Präsidentin des Deutschen Bundestages zur Herbeiführung der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zugeleitet. Ebenso wird es noch einen Änderungsantrag der Fraktionen der SPD, von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und der FDP geben, der eine Entfristung der zeitlichen Begrenzung des erhöhten Entlastungssatzes in § 9b StromStG in Höhe von 20 €/MWh für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft auf den unionsrechtlichen Mindeststeuersatz von 0,50 €/MWh bzw. 0,05 ct/KWh vorsieht. Diese Änderung soll ebenfalls Gegenstand des Gesetzes zur Modernisierung und zum Bürokratieabbau im Strom- und Energiesteuerrecht werden. In Versorgungswirtschaft August 2024 wurden bereits die Neuerungen dieses Entwurfs in Bezug auf die neuen bzw. geänderten Definitionen im Stromsteuergesetz sowie die Neuregelungen in Bezug auf die Speicher bzw. Elektromobilität aus Sicht der Versorger dargestellt. Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe weiterer wichtiger Änderungen für Versorger, deren wesentlicher Inhalt Gegenstand dieser Ausgabe ist. Soweit Vorschriften sowohl die Stromsteuer als auch die Energiesteuer betreffen, werden diese aus Vereinfachungsgründen nachfolgend zusammen dargestellt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2024.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-09-04 |
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