Mit der letzten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hat der Gesetzgeber das Verfahren zur Liefersperre wegen offener Forderungen an maßgeblichen Stellen verändert. Insbesondere Grundversorger sind verpflichtet, neue Vorgaben zu beachten. Der Beitrag zeigt, was seit Inkrafttreten der Novelle am 23.12.2025 neu ist.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.04.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-03 |
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