Das EEG 2023 trat zum 01.01.2023 in Kraft. Das Gesetz wurde bereits vor Inkrafttreten mehrfach korrigiert. Auch nach dem Inkrafttreten am 01.01.2023 wurde das EEG 2023 mehrfach überarbeitet. Zuletzt wurde das EEG 2023 in einem zweigeteilten Gesetzgebungsverfahren im Rahmen des sogenannten „Solarpakets“ nochmals deutlich geändert.
Ziel der Novellierung ist der weitere Umbau der Stromversorgung zur Erreichung der Klimaziele der Bundesrepublik Deutschland und hierzu der Stromversorgung auf Basis erneuerbarer Energien bereits ab 2035. Dabei wird gerade der Versorgung mit Strom aus Solaranlagen ein erheblicher Anteil zugeschrieben.
Mit diesem Beitrag soll ein Überblick zu Regelungen zu Solaranlagen, so den Ausbauzielen – unten A. -, zu Solaranlagen des erstens Segments – unten B. –, des zweiten Segments – unten C. – und Anlagen mit gesetzlich geregeltem anzulegendem Wert – unten D. – gegeben werden. Unter E geht der Beitrag auf die neu ins Gesetz aufgenommenen Steckersolargerate ein. Ein Ausblick – F. – ergänzt den Überblick
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2024.08.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 8 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-08-02 |
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