• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Inhalt
    • Aktuelle Ausgabe
    • Aufsätze
    • Wirtschaftsrecht
    • Steuerrecht
    • Arbeitsrecht
    • Im Focus
  • Archiv
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Aktuelle Ausgabe
  • Aufsätze
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
  • Im Focus
Dokument Ein- und Verkauf von Energie als gefahrgeneigte Tätigkeit – Pflichten von Arbeitnehmern und mögliche Schadensansprüche von Arbeitgebern bei Pflichtverletzungen
► Dieses Dokument downloaden

Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst von Versorgungswirtschaft (VW)!

Ihre E-Mail-Adresse:

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2024

  • Jahrgang 2026
    • Ausgabe 05/2026
    • Ausgabe 04/2026
    • Ausgabe 03/2026
    • Ausgabe 02/2026
    • Ausgabe 01/2026
  • Jahrgang 2025
    • Ausgabe 12/2025
    • Ausgabe 11/2025
    • Ausgabe 10/2025
    • Ausgabe 09/2025
    • Ausgabe 08/2025
    • Ausgabe 07/2025
    • Ausgabe 06/2025
    • Ausgabe 05/2025
    • Ausgabe 04/2025
    • Ausgabe 03/2025
    • Ausgabe 02/2025
    • Ausgabe 01/2025
  • Jahrgang 2024
    • Ausgabe 12/2024
    • Ausgabe 11/2024
    • Ausgabe 10/2024
    • Ausgabe 09/2024
    • Ausgabe 08/2024
    • Ausgabe 07/2024
    • Ausgabe 06/2024
    • Ausgabe 05/2024
    • Ausgabe 04/2024
    • Ausgabe 03/2024
    • Ausgabe 02/2024
    • Ausgabe 01/2024
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Ein- und Verkauf von Energie als gefahrgeneigte Tätigkeit – Pflichten von Arbeitnehmern und mögliche Schadensansprüche von Arbeitgebern bei Pflichtverletzungen

Leitsätze des Gerichts:

1. Ein vorsätzliches Handeln ist nur anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer den Schaden in seiner konkreten Höhe zumindest als möglich voraussieht und ihn für den Fall des Eintritts billigt. Dies ist nicht gegeben, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erfahrung davon ausging, den Schaden noch abwenden zu können.
2. Bei grober Fahrlässigkeit ist im Einzelfall eine Entlastung des Arbeitnehmers nicht ausgeschlossen. Liegt der festgestellte Schaden deutlich über der aufgrund der Haftungsbeschränkung zugesprochenen Schadensersatzsumme müssen die weiteren Schadenspositionen nicht feststehen.

– LAG Köln, Urteil vom 19.12.2024 – 8 Sa 830/22 –

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 6 / 2026
Veröffentlicht: 2026-06-03

Ihr Zugang zum eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 4 Seiten
€ 9,10*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2026 Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH, Hansastraße 15, 80686 München
Telefon: +49 89 23 50 50-80, Telefax: +49 89 23 50 50-89 E- Mail: info@vkw-online.eu

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück