Das öffentliche Interesse an dem Ausbau erneuerbarer Energien verhindert nicht die Zulassung von Wasserkraftanlagen am Rhein, wenn diese die Belange der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht erheblich beeinträchtigen. So das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz vom 18.11.2025 - 1 K 170/25.KO.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-06 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
