Viele Betreiber von EEG-Anlagen fragen sich, warum erteilte Abschlagsrechnungen/-gutschriften1 und die daraufhin geleisteten Abschlagszahlungen bereits unterjährig, d. h. im laufenden Abrechnungsjahr und vor der Jahresendabrechnung, storniert und neu erteilt werden, wobei die neuen Abschläge unter Verrechnung der bisher für die betroffenen Monate geleisteten Abschlagszahlungen geleistet werden. Mitunter werden die Abschlagsrechnungen für dieselben Monate mehrfach „korrigiert“. Für die betroffenen Anlagenbetreiber sind die Abschlagsabrechnungen und tatsächlichen Zahlungen dann oft nicht mehr nachvollziehbar, sie müssen letztlich darauf vertrauen, dass „unter dem Strich“ die Zahlungshöhe stimmt. Insbesondere größere Verteilnetzbetreiber praktizieren dies. Abgesehen von dem erheblichen administrativen Aufwand auf allen Seiten, stellen sich die Fragen, ob dieses Vorgehen zulässig ist und welche Motivation ein Verteilnetzbetreiber haben kann, diesen Aufwand zu betreiben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.04.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-03 |
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