Die Nutzung einer betrieblichen PV-Anlage stellt sich nicht als betriebliche Nutzung im Sinne des § 7g Abs. 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) dar, soweit mit der PV-Anlage Strom für den privaten Haushalt produziert wird. Das Finanzamt ist dann berechtigt, einen in Bezug auf die Anschaffung der Anlage gebildeten Investitionsabzugsbetrag (IAB) zu versagen, so das Hessische Finanzgericht (FG) mit Urteil vom 22.10.2025 – 10 K 162/24.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.04.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 4 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-04-03 |
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