Der Verwendung von Zählerständen eines nicht geeichten Wasserzählers stehen die gesetzlichen Bestimmungen des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) entgegen. Das gilt auch für die Schätzung der verbrauchten Wassermenge.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-04 |
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