Das Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig hat die Klage zweier Hauseigentümer abgewiesen, die eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach ihres Gebäudes in der als Denkmal geschützten und von der UNESCO als Weltkulturerbe anerkannten Altstadt Goslars errichten wollten.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-09-03 |
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