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Dokument Keine Versorgungsunterbrechung bei gewichtiger Informationspflichtverletzung des EVU
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Keine Versorgungsunterbrechung bei gewichtiger Informationspflichtverletzung des EVU

Wenn ein Energielieferant die nach § 41f Abs. 1 Satz 4 EnWG zu erteilenden Informationen nur unzureichend angibt, ist eine Versorgungsunterbrechung trotz bestehendem Zahlungsrückstand unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. mit Beschluss vom 17.08.2026 – 5 W 18/26 entschieden. Hat also das Energieversorgungsunternehmen (EVU) den Kunden nicht zuvor gemäß den gesetzlichen Vorgaben informiert, darf es die Versorgung nicht unterbrechen, auch wenn der Haushaltskunde im Zahlungsrückstand ist.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 10 / 2026
Veröffentlicht: 2026-10-08

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