Wenn ein Telekommunikationsunternehmen (TKU) in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Mindestlaufzeit regelt, dann muss das klar und eindeutig sein. Ermöglicht diese Klausel eine Vertragsbindung über die zulässige Erstlaufzeit hinaus, ist sie unwirksam, das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-05 |
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