Mobilfunkmast in Ludwigshafen verletzt keine Nachbarrechte
Leitsatz der Redaktion:
Die der Telekom Deutschland GmbH von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn.
– VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 06.02.2025 – 5 L 18/25.NW –
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