Leitsatz der Redaktion:
Die der Telekom Deutschland GmbH von der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen erteilte Standortbescheinigung für eine Mobilfunkanlage in Ludwigshafen verletzt voraussichtlich keine Rechte der Nachbarn.
– VG Neustadt an der Weinstraße, Beschluss vom 06.02.2025 – 5 L 18/25.NW –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.05.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-05-06 |
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