Die im Wesentlichen eine 1:1-Umsetzung der EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) darstellende UWG-Novelle ist am 27.02.2026 verffentlicht worden und wird zum 26.09.2026 in Kraft treten. Kernbestandteil sind die neuen Verbotstatbestnde fr Umweltaussagen, die in der Energiewirtschaft von besonderer Praxisrelevanz sind. Unternehmen der Energiewirtschaft mssen deshalb die Gesetzeskonformitt ihrer bisherigen Umweltkommunikation berprfen und diese ggfs. anpassen. Dabei fhren die zahlreichen neuen, weit gefassten Begriffsdefinitionen dazu, dass noch schwer abzuschtzen ist, ob diese eng auszulegen sind und bisherige Umweltaussagen unmglich werden oder diese bei einer weiten Auslegung nur angepasst werden mssen oder sogar beibehalten werden knnen. Gerade fr umweltschutzorientierte Energieversorgungsunternehmen ist die Novelle deshalb eher eine Belastung. Dagegen profitieren Nachhaltigkeitssiegel- Anbieter und Zertifizierungsunternehmen, wie z. B. sog. Stromlabel-Anbieter, neben Verbraucherschutz- und Umweltverbnden, deren ureigenste Aufgabe die gerichtlichen berprfung und Durchsetzung des Lauterkeitsrechts ist, von den erhhten Anforderungen an die Transparenz und Nachweisbarkeit von Umweltaussagen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.05.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 5 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-05-05 |
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