Leitsätze des Gerichts:
Zur ernsthaften Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers von Energierechnungen bei Verbrauchsabweichungen, die mangels Zählerablesungen zeitlich nicht genau eingegrenzt werden können.
1. Die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers einer Strom- oder Gasrechnung i. S. d. § 17 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StromGVV kann sich aus einer enormen und nicht plausibel erklärbaren Abweichung der streitgegenständlichen Verbrauchswerte von denen einer vorangegangenen oder nachfolgenden Abrechnungsperiode ergeben.
2. Wurde der Verbrauch über einen mehrjährigen Zeitraum geschätzt, weil Zählerablesungen unterblieben sind, fällt das Risiko, dass die gemittelte Verbrauchsabweichung möglicherweise deshalb noch nicht als derart enorm festzustellen ist, zumindest dann regelmäßig dem Kunden zur Last, wenn der Energieversorger ihn hinreichend deutlich auf die vorzunehmenden Selbstablesungen hingewiesen hat.
– OLG Celle, Urteil vom 04.03.2025 – 13 U 60/24 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.07.05 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-07-08 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
