Leitsatz des Gerichts:
Art. 73 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass eine pauschale Ausgleichsleistung, die von einer Gebietskörperschaft an ein Unternehmen, das öffentliche Personenverkehrsdienste erbringt, gezahlt wird, um die Verluste aus der Erbringung dieser Dienstleistungen zu decken, nicht in die Steuerbemessungsgrundlage dieses Unternehmens eingeht.
– EuGH, Urteil vom 08.05.2025 – C-615/23 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.07.07 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-07-08 |
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