Wo Klimaschutz und Denkmalschutz aufeinandertreffen, entsteht häufig ein Spannungsfeld. Dabei zeigt sich angesichts der jüngsten Rechtsprechung, dass die Energiewende und die Pflege des kulturellen Erbes keineswegs im Widerspruch stehen müssen. Der Erhalt des Erscheinungsbildes historischer Gebäude und Ensembles zählt zu den zentralen Anliegen des Denkmalschutzes. Bauliche Maßnahmen sollen daher regelmäßig so vorgenommen werden, dass Eingriffe in die Originalsubstanz möglichst gering ausfallen und der Zeugniswert von Denkmälern und Denkmalbereichen erhalten bleibt. Grundsätzlich sind bauliche Eingriffe in denkmalgeschützte Gebäude – und gelegentlich auch in deren unmittelbare Umgebung – daher regelmäßig ohne denkmalrechtliche Genehmigung nicht zulässig. Dies gilt auch für die Installation gebäudeintegrierter Photovoltaikanlagen.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.11.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 |
| Veröffentlicht: | 2025-11-04 |
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