Mit den Energiepreisbremsen wurden die Energieversorgungsunternehmen vom Gesetzgeber mit umfassenden Ermittlungs-, Abrechnungs- und Antragspflichten belastet. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber auf die aus der neuartigen Entlastungsmethodik einheitlicher Energiepreise entstandenen Wettbewerbsdefizit mit umfassenden Sanktionsandrohungen reagiert, die das Bundeskartellamt durch die Einleitung zahlreicher Verfahren und zahlreicher Pressemitteilungen hierzu aufgegriffen hat. Danach ist fraglich, ob die Energieversorgungsunternehmen als Prügelknaben für energiepolitischen Fehlentscheidungen herhalten müssen oder als schwarze Schafe einer ethisch zu missbilligenden Ausreizung von Preissetzungsspielräumen an den öffentlichen Pranger gestellt werden sollten.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2024.03.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2024 |
Veröffentlicht: | 2024-03-05 |
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