Leitsatz der Redaktion:
Weder die Niederdruckanschlussverordnung noch das allgemeine Zivilrecht enthalten eine klare Kostentragungsregelung für den Rückbau von Hausanschlüssen. Gasnetzbetreiber dürfen keine Kosten für die Stilllegung eines Gasnetzanschlusses auf Grundlage der entsprechenden Vorschriften im Gasbereich (NDAV) erheben. Die Stilllegung stellt keine „Änderung“ des Netzanschlusses im Sinne des § 9 NDAV dar.
– OLG Oldenburg, Urteil vom 05.12.2025 – 6 U 2/25 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-05 |
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