Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG
Leitsatz der Redaktion:
Es wird auch dann keine Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme bei der Installation einer Photovoltaikanlage gewährt, wenn der erzeugte Strom zum Betrieb einer Wärmepumpe verwendet wird. Die Verwendung von Solarstrom für den Wärmepumpenkompressor begründet lediglich eine mittelbare Unterstützung der Wärmeerzeugung; der Solarstrom ist keine Wärmequelle der Wärmepumpe.
– FG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2026 – 14 K 1679/25 E –
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