Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist seit seinem Inkrafttreten vor neun Jahren bereits elfmal geändert worden. Allerdings ist erst 2023 mithilfe des Gesetzes zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende sein Zweck in § 1 definiert worden. Das MsbG soll demnach die beschleunigte Digitalisierung der Energiewende im Interesse einer nachhaltigen, verbrauchergerechten und treibhausgasneutralen Energieversorgung, eines verbesserten, datengestutzten Netzbetriebs und einer effizienten und nachhaltigen, datengestutzten Netzplanung ermöglichen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.06.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2942-6596 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-06-11 |
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