Unterperiodische Anpassung der kalkulatorischen EK-Zinssätze
Leitsatz des Gerichts:
Die regulierungsbehördliche Befugnis zur unterperiodischen Anpassung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze besteht im Grundsatz bereits dann, wenn aus kalkulatorisch-regulierungsspezifischer Sicht maßgebliche Veränderungen zu verzeichnen sind. Es bedarf in der Regel keiner von den regulatorischen Parametern losgelösten Analyse der tatsächlichen Verhältnisse der Netzbetreiber.
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2025
– VI-3 Kart 415/24 –
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