Leitsatz des Gerichts:
Die regulierungsbehördliche Befugnis zur unterperiodischen Anpassung der kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze besteht im Grundsatz bereits dann, wenn aus kalkulatorisch-regulierungsspezifischer Sicht maßgebliche Veränderungen zu verzeichnen sind. Es bedarf in der Regel keiner von den regulatorischen Parametern losgelösten Analyse der tatsächlichen Verhältnisse der Netzbetreiber.
– OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.10.2025
– VI-3 Kart 415/24 –
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.01.04 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 1 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2025-01-06 |
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