Leitsatz des Gerichts:
Bei der Lieferung von Strom, den der Vermieter von Wohnraum ber eine Photovoltaikanlage selbst erzeugt und an seine Mieter gegen Entgelt abgibt, handelt es sich nicht um eine unselbstndige Nebenleistung der umsatzsteuerfreien (langfristigen) Vermietung von Wohnraum, sondern um eine selbstndige umsatzsteuerpflichtige Leistung, die zum Vorsteuerabzug aus den Eingangsleistungen berechtigt, da kraft Gesetzes fr den Mieter die Mglichkeit besteht, den Stromanbieter frei zu whlen, und die Stromlieferung getrennt und nach individuellem Verbrauch abgerechnet wird (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 07.12.2023 V R 15/21, BStBl. II 2024, 503, zum Vorsteuerabzug fr die Lieferung einer Heizungsanlage).
BFH, Urteil vom 17.07.2024 XI R 8/21
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2024.11.08 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2024 |
| Veröffentlicht: | 2024-11-05 |
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