Verfahren über die Vergabe einer Wasserkonzession sind regelmäßig komplex und langwierig. Aus diesem Grund besteht auf Seiten des Konzessionsgebers das Bedürfnis, frühzeitig Rechtssicherheit über die einzelnen Verfahrensphasen herbeizuführen – um sie salopp gesprochen „abhaken“ zu können. Auf Seiten der Bieter entsteht, gerade im Falle des Unterliegens, regelmäßig das Bedürfnis, das gesamte Verfahren in Frage zu stellen, mithilfe von zunächst Rügen und daran anknüpfend Rechtsbehelfen, Rechtsschutz gegen die Entscheidung des Konzessionsgebers zu ersuchen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Konzessionsgeber im Hinblick auf ein Verfahren zur Vergabe einer Wasserkonzession den Rechtsschutz durch die Regelung eines Rüge- und Präklusionsregimes in den Verfahrensunterlagen steuern kann.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-04 |
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