Der Kläger betreibt eine Baumschule sowie einen Handel mit Pflanzen und Weihnachtsbäumen. Dazu beschäftigte er auch Saisonarbeitskräfte, von denen einige auch einen Wohnsitz im Ausland hatten. Während der Zeit, in der sie im klägerischen Betrieb tätig waren, wohnten die ausländischen Arbeitskräfte in Gemeinschaftsunterkünften auf dem Betriebsgelände, die der Kläger ihnen entgeltlich überließ. Die Parteien stritten über die Frage, ob das Finanzamt gegenüber dem Kläger Lohnsteuer i.H.d. für x Arbeitnehmer ausgezahlten Energiepreispauschale (EPP) festsetzen kann. Hier hatte der Arbeitgeber die EPP ausgezahlt, obwohl die Arbeitnehmer nicht anspruchsberechtigt bzw. die Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt waren.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-03-05 |
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