• Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Hilfe
  • |
  • Mediadaten
Hilfe zur Suche
Ihr Warenkorb ist leer
Login | Registrieren
Sie sind Gast
  • Über
    • Kurzporträt
    • Mediadaten
  • Inhalt
    • Ausgabe 05/2025
    • Aufsätze
    • Wirtschaftsrecht
    • Steuerrecht
    • Arbeitsrecht
  • Archiv
  • Verfasser
  • Service
    • Benutzerhinweise
    • Infodienst
  • Bestellen
  • Ausgabe 05/2025
  • Aufsätze
  • Wirtschaftsrecht
  • Steuerrecht
  • Arbeitsrecht
Dokument Zulässigkeit des Kriteriums der Preisgünstigkeit bei der Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Gasversorgungsnetzes durch die Gemeinde
► Dieses Dokument downloaden

Infodienst

Stets auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen Infodienst von Versorgungswirtschaft (VW)!

Ihre E-Mail-Adresse:

Archiv

Nutzen Sie unser Archiv und recherchieren Sie in den Inhaltsverzeichnissen, Kurz- und Volltexten seit Ausgabe 1/2024

  • Jahrgang 2025
    • Ausgabe 08/2025
    • Ausgabe 07/2025
    • Ausgabe 06/2025
    • Ausgabe 05/2025
    • Ausgabe 04/2025
    • Ausgabe 03/2025
    • Ausgabe 02/2025
    • Ausgabe 01/2025
  • Jahrgang 2024
    • Ausgabe 12/2024
    • Ausgabe 11/2024
    • Ausgabe 10/2024
    • Ausgabe 09/2024
    • Ausgabe 08/2024
    • Ausgabe 07/2024
    • Ausgabe 06/2024
    • Ausgabe 05/2024
    • Ausgabe 04/2024
    • Ausgabe 03/2024
    • Ausgabe 02/2024
    • Ausgabe 01/2024
  • Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Zulässigkeit des Kriteriums der Preisgünstigkeit bei der Konzessionsvergabe zum Betrieb eines Gasversorgungsnetzes durch die Gemeinde

  • Ass. Jur. Dr. Tom Christian Ohse

Leitsätze der Redaktion:

1. Eine (drohende) unbillige Behinderung von Bewerbern ist aufgrund der gebotenen Gesamtwürdigung grundsätzlich dann anzunehmen, wenn das Auswahlverfahren gegen die kartellrechtlichen Pflichten der Gemeinde verstößt, und dadurch die Chancen der Bewerber auf die Konzession beeinträchtigt werden. Dementsprechend ist es Gemeinden als Anbieter der Wegenutzungsrechte in ihrem Gebiet untersagt, ihre marktbeherrschende Stellung durch unbillige Behinderung der Bewerber um den Abschluss eines Konzessionsvertrags missbräuchlich auszunutzen. Sie sind vielmehr verpflichtet, den Konzessionär für den Betrieb eines Energieversorgungsnetzes in einem diskriminierungsfreien Wettbewerb auszuwählen.
2. Die Auswahl muss in einem transparenten Verfahren erfolgen und ist vorrangig an Kriterien auszurichten, die das Ziel des § 1 Abs. 1 EnWG (Gewährleistung einer sicheren, preisgünstigen, verbraucherfreundlichen, effizienten, umweltverträglichen und treibhausgasneutralen leitungsgebundenen örtlichen Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas, die zunehmend auf erneuerbaren Energien beruht) konkretisieren. Dabei beziehen sich die genannten Zielvorgaben im Rahmen der zu treffenden Auswahl des Konzessionärs im Gemeindegebiet also auf die örtliche Versorgung; der Betrieb eines Strom- oder Gasnetzes soll in dem betroffenen örtlichen Bereich zur Erreichung des Ziels führen.
3. Bei der Formulierung und Gewichtung der Auswahlkriterien für die Konzessionsvergabe steht der Gemeinde ein weiter Spielraum zu. Dieser Spielraum der Gemeinde ist nur daraufhin überprüfbar, ob von keinem unzutreffenden oder unvollständigen Sachverhalt ausgegangen worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen eingeflossen sind, der Spielraum diskriminierungsfrei wahrgenommen worden ist und sich Wertungsentscheidungen auch im Übrigen im Rahmen der Gesetze und allgemein gültigen Beurteilungsmaßstäbe halten. Die Zuschlagskriterien der Gemeinde müssen danach insbesondere objektiv und ohne Unterschied auf alle Angebote anwendbar sein und einen Bezug zum Netzbetrieb haben bzw. die netzwirtschaftlichen Anforderungen wahren. Demnach ist es zumindest sachgerecht, die Auswahl des Netzbetreibers unter anderem an dem Ziel auszurichten, zumindest möglichst geringe Netznutzungsentgelte für das Konzessionsgebiet und möglichst geringe Netzanschlusskosten für Letztverbraucher im ausgeschriebenen Konzessionsgebiet zu erreichen.
4. Die Kommune ist unter anderem verpflichtet, im Konzessionsvergabeverfahren denjenigen Netzbetreiber zu bestimmen, der für die im Gemeindegebiet betroffenen Netzkunden eine möglichst preisgünstige Versorgung bietet.
5. Auslegung und Anwendung von §§ 1, 46 EnWG, § 19 GWB, wonach es bei der Neuvergabe der Wegenutzungsrechte für den Betrieb des Gasversorgungsnetzes der allgemeinen Versorgung im Sinn von § 46 Abs. 2 EnWG zulässig ist, dass die Gemeinde mit einem Auswahlkriterium „Preisgünstige Versorgung“ ein Angebot umso besser bewertet, je niedriger die prognostizierten Netznutzungsentgelte und Netzanschlusskosten jeweils betreffend das kommunale Netzgebiet sind, widersprechen zweifelsfrei und offensichtlich nicht Europäischem Recht.
6. Das Auswahl- und Bewertungskriterium der „Preisgünstigkeit“ widerspricht nicht der Alleinzuständigkeit der Bundesnetzagentur, die Netznutzungsentgelte und Netzanschluss- und Zugangsbedingungen festzulegen hat.

– OLG Karlsruhe, Urteil vom 12.06.2024 – 6 U 222/23 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2025.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 5 / 2025
Veröffentlicht: 2025-05-06

Ihr Zugang zum eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)"

  • Sie sind bereits Kunde des eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
  • Möchten auch Sie Kunde des eJournal "Versorgungswirtschaft (VW)" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.

Dieses Dokument einzeln kaufen

  • schnell informieren: downloaden und lesen
  • auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
  • bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 5 Seiten
€ 12,20*
* inkl. gesetzlicher MwSt.
  • Kontakt
  • |
  • Impressum
  • |
  • Datenschutz
  • |
  • Cookie-Einstellung
  • |
  • AGB
  • |
  • Hilfe

Die Nutzung für das Text und Data Mining ist ausschließlich dem Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG vorbehalten. Der Verlag untersagt eine Vervielfältigung gemäß §44b UrhG ausdrücklich.
The use for text and data mining is reserved exclusively for Erich Schmidt Verlag GmbH & Co. KG. The publisher expressly prohibits reproduction in accordance with Section 44b of the Copy Right Act.

© 2025 Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH, Hansastraße 15, 80686 München
Telefon: +49 89 23 50 50-80, Telefax: +49 89 23 50 50-89 E- Mail: info@vkw-online.eu

Wir verwenden Cookies.

Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Anpassen Cookies ablehnen Alle akzeptieren

Cookie-Einstellungen individuell konfigurieren

Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen:




zurück