Mit BMF-Schreiben vom 11.11.2025 (BStBl. 2025 I 1929) wurden die Vereinfachungsregelungen zur steuerlichen Behandlung der vom Arbeitnehmer selbst getragenen Stromkosten für betriebliche Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer auch zur privaten Nutzung überlassen werden, ab 2026 neu gefasst. Anstelle der tatsächlichen Stromkosten kann nun auf eine Strompreispauschale zurückgegriffen werden. Die bis einschließlich 2025 anwendbaren konkret bezifferten Pauschalen können nicht mehr angewendet werden, die geladene Strommenge muss regelmäßig erfasst werden. Der nachfolgende Fragen- und Antworten-Katalog (FAQ) soll als Orientierungshilfe die wichtigsten Fragen aus der Praxis beantworten. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt regelmäßig dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.
– LfSt Bayern, Orientierungshilfe vom 18.06.2026 – S 2334.1.1-73/11 St36 –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-11-04 |
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
