Will sich eine Gemeinde wirtschaftlich betätigen, spricht auf den ersten Blick wenig für die Gesellschaftsform der GmbH & Co. KG. Im Vergleich zur GmbH wirkt diese ungleich komplizierter. Neben der GmbH & Co. KG selbst muss eine zweite Gesellschaft – die Komplementär-GmbH – gegründet werden. Ein zweiter Gesellschaftsvertrag muss entworfen werden. Die Gesellschaftsverträge der Komplementärin und der GmbH & Co. KG müssen aufeinander abgestimmt werden. Die Gestaltung der Gesellschaftsverträge ist somit aufwendiger und die Anwendung der vorgesehenen Regelungen komplexer. Die GmbH & Co. KG ist in der Praxis gleichwohl weit verbreitet und hat sich als äußerst vielseitige Rechtsform etabliert. Dieser Beitrag stellt die GmbH & Co. KG – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – aus gesellschaftsrechtlicher Perspektive vor und beleuchtet dabei insbesondere jene Aspekte, die für Gemeinden von besonderer Bedeutung sind.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 6 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-06-03 |
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