Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat die Klage zweier Eigentümer eines Hauses in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf ihrem Hausdach abgewiesen und dem Denkmalschutz den Vorrang eingeräumt – Urteil vom 24.11.2025 – AN 17 K 24.1695. Damit wird die Frage der Abwägung der widerstreitenden Belange im Rahmen von Denkmalschutz und Förderung der erneuerbaren Energien sowie die Ermessensausübung der Gemeinde in derartigen Fällen weiter konkretisiert.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.07.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 7 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-07-06 |
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