Versorgungswirtschaft (VW)
 

Ensemble-Denkmalschutz versus PV-Anlage auf Altstadthaus

Das Verwaltungsgericht (VG) Ansbach hat die Klage zweier Eigentümer eines Hauses in der Altstadt in Rothenburg ob der Tauber auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) auf ihrem Hausdach abgewiesen und dem Denkmalschutz den Vorrang eingeräumt – Urteil vom 24.11.2025 – AN 17 K 24.1695. Damit wird die Frage der Abwägung der widerstreitenden Belange im Rahmen von Denkmalschutz und Förderung der erneuerbaren Energien sowie die Ermessensausübung der Gemeinde in derartigen Fällen weiter konkretisiert.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.07.11
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 7 / 2026
Veröffentlicht: 2026-07-06