Leitsatz der Redaktion:
Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner zum Zwecke einer größeren Akzeptanz für ihre Windkraftanlage stellen Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Nach dieser Vorschrift dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern.
– FG Münster, Urteil vom 01.12.2025 – 1 K 1502/25 F –
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-04 |
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