Versorgungswirtschaft (VW)
 

Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner als nicht abziehbare Betriebsausgaben

Leitsatz der Redaktion:

Freiwillige Zahlungen eines Windparkbetreibers an Anwohner zum Zwecke einer größeren Akzeptanz für ihre Windkraftanlage stellen Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG dar. Nach dieser Vorschrift dürfen Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, den Gewinn nicht mindern.

– FG Münster, Urteil vom 01.12.2025 – 1 K 1502/25 F –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.02.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 2 / 2026
Veröffentlicht: 2026-02-04