Bieter haben nach Abschluss eines Vergabeverfahrens einen Anspruch auf Einsicht in die Bewertung ihres eigenen Angebots – gestützt auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG). Das hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig mit Urteil vom 17.12.2025 – 10 C 5.24 entschieden.
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-04 |
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