Versorgungswirtschaft (VW)
 

Bestimmung des zuständigen Gerichts für den Erlass einer eVfg auf Duldung der Liefersperre gegenüber Kunden

Leitsätze der Redaktion:

1. Nach Rechtsprechung des BGH fallen Zahlungsansprüche aus Energielieferungsverträgen nicht unter § 102 EnWG, sondern sind bürgerliche Rechtsstreitigkeiten. Auch für Streitigkeiten über Ansprüche auf Duldung der Sperrung der Energiezufuhr aus Energielieferungsverträgen greift die ausschließliche Zuständigkeit des Landgerichts nach § 102 Absatz 1 EnWG nicht; zuständig ist das Amtsgericht.
2. Ein Verweisungsbeschluss entfaltet keine Bindungswirkung, wenn er unter Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten ergeht.

– OLG Koblenz, Beschluss vom 21.04.2026 – 4 UH 6/26 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2942-6596
Ausgabe / Jahr: 7 / 2026
Veröffentlicht: 2026-07-06