Der neue Regulierungsrahmen – BNetzA beschließt zentrale Festlegungen
„Was lange währt, wird endlich gut“. Ob dieses Sprichwort auf die NEST-Festlegungen der Bundesnetzagentur (BNetzA) zutrifft, liegt sicherlich im Auge des Betrachters. Am 08.12.2025 hat die BNetzA insgesamt acht Festlegungen beschlossen: RAMEN Strom und RAMEN Gas, StromNEF und GasNEF, Methodik Kapitalverzinsungssatz, Effizienzvergleich Strom und Effizienzvergleich Gas sowie Methodik genereller sektoraler Produktivitätsfaktor (NEST-Festlegungen). Die Grundlagen für den Systemwechsel von der normativen Regulierung hin zur administrativen Regulierung sind damit geschaffen. Der nachfolgende Beitrag stellt die wesentlichen Inhalte und Änderungen der NEST-Festlegungen gegenüber dem bisherigen System insbesondere für den Bereich Strom dar und zeigt die Auswirkungen auf die Netzbetreiber auf.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2942-6596.2026.02.03 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2942-6596 |
| Ausgabe / Jahr: | 2 / 2026 |
| Veröffentlicht: | 2026-02-04 |